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Verfahren beim Bundesfinanzhof

Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof: Leicht rückläufige Eingänge und weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten. Im Berichtsjahr 2011 haben sich die Zahl … [Weiterlesen...]

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Vorläufigkeitskatalog

Einkommensteuerbescheide werden hinsichtlich der folgenden Punkte gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und … [Weiterlesen...]

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Allgemeinverfügungen

Eine Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung stellt einen Verwaltungsakt dar, der einen bestimmten Einzelfall für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten … [Weiterlesen...]

Steuern-Einspruch.de

Einspruch kostenlos erstellen lassen. Steuern-Einspruch.de ist ein kostenloser Service für jeden Einkommensteuerzahler und hilft Ihnen Fehler in Ihrem Steuerbescheid zu erkennen. Mit Steuern-Einspruch.de können Sie bequem und einfach Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Niemand ist heute mehr in der Lage alle Steuergesetze samt Rechtsverordnungen, Verwaltungs¬vorschriften, Gerichts¬urteilen oder Fachliteratur zu überblicken. Unzählige Musterprozesse sind zum deutschen Steuerrecht bei Finanzgerichten (FG), beim Bundesfinanzhof (BFH), beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder bei den europäischen Gerichten (EuG, EuGH) anhängig. Steuern-Einspruch.de analysiert anhängige Verfahren und hat den passenden Mustereinspruch für sehr viele Streitfälle parat. Mit dem „Bescheid-Check“ können Sie Musterverfahren filtern, die bei deutschen und europäischen Gerichten anhängig sind. Am Ende des „Bescheid-Check“ erhalten Sie ein vorformuliertes Einspruchschreiben mit Ihrer individuellen Einspruchsbegründung zum Gratis-Download. Der Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ist erst offline um Ihre persönlichen Angaben zu ergänzen. Dann müssen Sie ihn nur noch innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist Ihrem Finanzamt per Brief oder Fax zusenden. Für Steuerberater bietet Steuern-Einspruch.de eine um¬fassende Daten¬bank mit wichtigen Mustereinsprüchen zu strittigen Fragen wie beispielsweise der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer oder der Erbschaftsteuer.