• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen

Steuern-Einspruch.de

Profitieren Sie von unseren Mustereinsprüchen - gratis

  • Bescheid-Check
  • Steuer-Lexikon
  • Wichtige Steuer-Links
  • Steuer-News
Aktuelle Seite: Start / Steuer-News / Gewerbesteuer bei PG

Gewerbesteuer bei PG

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit blieb die Klage von ehemaligen Gesellschaftern einer Personengesellschaft ohne Erfolg.

Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn des Unternehmens. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden.

Nach Auffassung des BFH verstößt die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Sie lasse sich vielmehr im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen, die zugleich durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt worden sind, hinreichend sachlich begründen. Dies hatte der I. Senat des BFH bereits mit Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12 für Kapitalgesellschaften entschieden, bei denen durch das Abzugsverbot eine Doppelbelastung des Gewinns mit Körperschaft- und Gewerbesteuer eintritt. Demgegenüber wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer des Unternehmers angerechnet. Für diese Unternehmen, hier eine Personengesellschaft, bestätigt der BFH mit dem jetzigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots. Insbesondere die gleichzeitig mit § 4 Abs. 5b EStG eingeführte Erhöhung des Anrechnungsfaktors für die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer führe in vielen Fällen zu einer vollständigen Entlastung des Unternehmers bzw. der an einer Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen von der Gewerbesteuerschuld.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 76 des BFH vom 11.11.2015; BFH-Urteil vom 10.09.2015 (Az. IV R 8/13)

Seitenspalte

Statistik Einspruchsbearbeitung

Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung … [Weiterlesen...] ÜberStatistik Einspruchsbearbeitung

Zinsen verfassungswidrig?

Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach der Abgabenordnung für … [Weiterlesen...] ÜberZinsen verfassungswidrig?

Verkehrswertermittlung

von Immobilien - eine Buchempfehlung Titel: Verkehrswertermittlung von Immobilien Autoren: Petersen, Schnoor, Seitz Format: Hardcover, 619 … [Weiterlesen...] ÜberVerkehrswertermittlung

Die Personengesellschaft

im Steuerrecht - eine Buchempfehlung Titel: Die Personengesellschaft im Steuerrecht Autoren: Zimmermann, Hottmann, Kiebele, Schaeberle, Scheel, … [Weiterlesen...] ÜberDie Personengesellschaft

Verbindliche Auskunft

Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, fällt nur eine Gebühr an. Die Gebühr wird dann durch alle … [Weiterlesen...] ÜberVerbindliche Auskunft

Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz