• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen

Steuern-Einspruch.de

Profitieren Sie von unseren Mustereinsprüchen - gratis

  • Bescheid-Check
  • Steuer-Lexikon
  • Wichtige Steuer-Links
  • Steuer-News
Aktuelle Seite: Start / Steuer-News / Golfturniere

Golfturniere

Der Bundesfinanzhof hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Kosten nicht abziehen konnte.

Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind grundsätzlich von den Betriebseinnahmen abzuziehen. Eine Ausnahme davon macht das Einkommensteuergesetz aber für solche Kosten, die mit der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen (sog. Repräsentationsaufwendungen). Ausdrücklich fallen darunter Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten und für damit zusammenhängende Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH gehören aber auch Aufwendungen für die Ausrichtung von Golfturnieren dazu, und zwar selbst dann, wenn das Turnier von einer Versicherungsagentur in Verbindung mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung durchgeführt wird und die Veranstaltung neben Werbezwecken auch oder sogar überwiegend einem Wohltätigkeitszweck dient (Az. IV R 24/13). Hätte der Unternehmer unmittelbar für den guten Zweck gespendet, wäre immerhin ein Abzug als Spende möglich gewesen.

Anders urteilte der BFH aber im Fall der Brauerei

Hier wurden Golfvereine finanziell bei der Durchführung einer nach der Brauerei benannten Serie von Golfturnieren unterstützt (Az. I R 74/13). Die Turniere hatten nach Ansicht des BFH ausschließlich den Zweck, den Warenabsatz zu sichern. Ein Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Stellung von z.B. Geschäftspartnern der Brauerei sei rein zufällig und falle im Hinblick auf die Anzahl der Turniere nicht ins Gewicht.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 19 des BFH vom 24.2.16; BFH Urteile vom 14.10.15 (Az. I R 74/13) und 16.12.2015 (Az. IV R 24/13)

Seitenspalte

Statistik Einspruchsbearbeitung

Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung … [Weiterlesen...] ÜberStatistik Einspruchsbearbeitung

Zinsen verfassungswidrig?

Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach der Abgabenordnung für … [Weiterlesen...] ÜberZinsen verfassungswidrig?

Verkehrswertermittlung

von Immobilien - eine Buchempfehlung Titel: Verkehrswertermittlung von Immobilien Autoren: Petersen, Schnoor, Seitz Format: Hardcover, 619 … [Weiterlesen...] ÜberVerkehrswertermittlung

Die Personengesellschaft

im Steuerrecht - eine Buchempfehlung Titel: Die Personengesellschaft im Steuerrecht Autoren: Zimmermann, Hottmann, Kiebele, Schaeberle, Scheel, … [Weiterlesen...] ÜberDie Personengesellschaft

Verbindliche Auskunft

Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, fällt nur eine Gebühr an. Die Gebühr wird dann durch alle … [Weiterlesen...] ÜberVerbindliche Auskunft

Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz