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Steuer-News

Filmfonds

Vermarktungskostenzuschuss eines Filmfonds kann als partiarisches Darlehen zu beurteilen sein

Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als „verlorener Zuschuss“ als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. Voraussetzung ist, dass mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist. [Weiterlesen…] ÜberFilmfonds

Steuerschätzung

Der Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode der Finanzverwaltung

Es handelt sich dabei um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe des Betriebs in kleine Einheiten, regelmäßig in Zeiträume von einer Woche, zerlegt werden. Für jede Woche wird sodann der Rohgewinnaufschlagsatz (das Verhältnis zwischen Erlösen und Einkäufen) ermittelt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz, der sich für einen beliebigen Zehn-Wochen-Zeitraum ergibt, auf das gesamte Jahr anzuwenden ist. Dadurch werden rechnerisch zumeist erhebliche Hinzuschätzungen zu den vom Steuerpflichtigen angegebenen Erlösen ausgewiesen. [Weiterlesen…] ÜberSteuerschätzung

Adoptionskosten

Kosten der Adoption sind keine außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat erneut seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes sind. Im Streitfall hatten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von 8.560 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. [Weiterlesen…] ÜberAdoptionskosten

E-Steuererklärung

Elektronische Einkommensteuererklärung  –  Korrektur bei schlichtem Vergessen

Der BFH hat entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen, im Urteilsfall ein Verlustbetrag,  in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als „grob fahrlässig“ anzusehen ist. [Weiterlesen…] ÜberE-Steuererklärung

Minderheitsbeteiligung

Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH

Der BFH hat entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als 10 % nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der Kommanditgesellschaft gehört. [Weiterlesen…] ÜberMinderheitsbeteiligung

Gewerbesteuerpflicht

Wenn Selbständige nur in geringem Umfang auch gewerbliche Einkünfte miterzielen, so unterliegt ihr gesamter Gewinn der Gewerbesteuer.

Der eigentlich selbständig tätige Augenarzt kann somit, wenn er auch Kontaktlinsen verkauft und damit eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, der Gewerbesteuerpflicht mit seinem gesamten Praxisgewinn unterliegen. Auch wenn die Gewerbesteuer grundsätzlich auf seine Einkommensteuer angerechnet werden kann, kommt es häufig dennoch zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Aufwendungen zur Ermittlung der Gewerbesteuer und Abgabe der zusätzlichen Steuererklärungen.

Der Bundesfinanzhof hat nun in mehreren Urteilen klargestellt, wann die Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die zwar hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, bei zusätzlicher geringfügiger gewerblicher Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird. Die sog. Umqualifizierung der gesamten Einkünfte durch die Abfärbung des untergeordneten gewerblichen Anteils erfolgt, sobald die auf einen Angestellen übertragene gewerbliche Tätigkeit mehr als 3 Prozent der gesamten Nettoumsätze der Gesellschaft und mehr als 24.500 Euro übersteigen. In einem entschiedenen Fall war eine Rechtsanwaltsgesellschaft auch auf dem Gebiet der (gewerblichen) Insolvenzverwaltung tätig. In anderen an diesem Tag entschiedenen Fällen ging es um eine künstlerisch tätige GbR und um eine freiberuflich tätige Werbeagentur.

Mit diesen Grundsatzentscheidungen hat die Rechtsprechung nun für die Praxis handhabbare Grenzen gezogen, innerhalb derer Freiberufler und andere Selbständige tätig werden können. In anderen Fällen, in denen die beiden oben genannten Grenzen im Laufe des Jahres nicht eindeutig eingehalten werden können, bietet sich an die gewerbliche Tätigkeit rechtlich von der eigentlichen Haupttätigkeit zu trennen. Eventuell bestehende Möglichkeiten sollten im Einzelfall vor der Aufnahme der Tätigkeit besprochen werden.

Quellen: BFH-Urteile vom 27.08.2014 (Az. VIII R 41/11; Az. VIII R 6/12; Az. VIII R 16/11)

Kindergeld bei Selbständigkeit

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für ein volljähriges Kind unter 21 Jahren, das als arbeitsuchend gemeldet ist und einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, Kindergeld beansprucht werden kann, sofern diese Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst. [Weiterlesen…] ÜberKindergeld bei Selbständigkeit

Feststellung von Verlusten

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Verluste, die in vergangenen Jahren entstanden waren, nach § 10d des Einkommensteuergesetzes gesondert festgestellt werden können, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist [Weiterlesen…] ÜberFeststellung von Verlusten

Zugriff auf Kassendaten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. [Weiterlesen…] ÜberZugriff auf Kassendaten

Inlandsbezug bei § 6b

Übertragung von Reinvestitionsrücklagen innerhalb der EU

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil zur Nutzung der Steuervorschrift des § 6b EStG zur Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter geäußert. Die nationale deutsche Vorschrift sieht in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vor, dass die stillen Reserven auf ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut übertragen werden, das zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört. Der EuGH hat entschieden, dass der sog. Inlandsbezug bei der § 6b-Rücklage gegen geltendes EU-Recht verstößt. Es ist darin eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu einer Reinvestition in Wirtschaftsgüter in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat zu sehen, die nach Ansicht des EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt.

Empfehlung von Steuern-Einspruch

In Fällen mit Ersatzinvestitionen im EU Ausland ist darauf zu achten, dass Steuerbescheide nicht bestandskräftig werden. Im Zweifel ist Einspruch unter Verweis auf die aktuelle EuGH-Entscheidung einzulegen. Es ist bisher völlig offen, wann der deutsche Gesetzgeber auf die vom EuGH festgestellte Rechtswidrigkeit reagiert.

Quelle: EuGH-Urteil vom 16.04.2015 (Az. C-591/13)

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