Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. [Weiterlesen…] ÜberErklärung per Fax
Arbeitgebergenussrechte
Die Verzinsung von Genussrechten ist unter folgenden Voraussetzungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und nicht als Kapitaleinkünfte zu besteuern. [Weiterlesen…] ÜberArbeitgebergenussrechte
Kinder im Ausland
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. [Weiterlesen…] ÜberKinder im Ausland
Teileinspruchsentscheidung
Erlässt das Finanzamt vor Ablauf der Einspruchsfrist eine (Teil) Einspruchsentscheidung, ist ein nochmaliger Einspruch gegen die Steuerfestsetzung nicht statthaft, auch wenn er innerhalb der noch währenden Einspruchsfrist eingelegt worden ist. [Weiterlesen…] ÜberTeileinspruchsentscheidung
Zinsschranke
Aussetzung der Vollziehung
Die Finanzverwaltung gewährt wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG die Aussetzung der Vollziehung. Trotz dieser für den Steuerpflichtigen vorläufig positiven Entscheidung will die Finanzverwaltung den Beschluss des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anwenden, da noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Wichtig ist, dass die Aussetzung der Vollziehung antragsabhängig ist. Sie müssen wissen, dass eine später ggf. zu bezahlende Steuerschuld mit 0,5 Prozent monatlich zu verzinsen ist. Die gleiche 6% p.a. Verzinsung erfolgt grundsätzlich durch das Finanzamt, wenn Sie keinen Antrag stellen, die Steuerschuld vorerst bezahlen und später eine Erstattung erfolgt.
Quellen:
BFH-Beschluss vom 18.12.2013 (Az. I B 85/13)
BMF-Schreiben vom 13.11.2014
Erstausbildung
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens darüber zu entscheiden, ob § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern?
Quellen:
§§ 9 Abs. 6; 10 Abs. 1 Nr. 7; 12 Nr. 5; 4 Abs 9 EStG; Art. 3 Abs. 1; Art. 100 Abs. 1 GG
BVerfG Anhängiges Verfahren (Az. 2 BvL 26/14)
Vorgehend: BFH-Entscheidung vom 17.7.2014 (Az. VI R 2/13)
Symbolischer Kaufpreis
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber zu entscheiden, ob eine Veräußerung ohne Gegenleistung auch bei Vereinbarung eines lediglich symbolischen Kaufpreises für die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils zwischen einander nahe stehenden Personen angenommen werden kann?
Quellen:
§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG
BVerfG Anhängiges Verfahren (Az. 2 BvR 1653/14)
Vorgehend: BFH-Urteil vom 8.4.2014 (Az. IX R 4/13)
Taggenaue Berechnung
Der Bundesfinanzhof hat zu entscheiden, ob für die Gewinneinkünfte überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang, eine taggenaue Berechnung des Zuschlages für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten in Betracht kommt?
Quellen:
§ 4 Abs 5 S. 1 Nr. 6 S. 3 EStG
BFH Anhängiges Verfahren (Az. III R 25/14)
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 24.7.2014 (11 K 1586/13 F)
Sperrfrist bei Buchwertübertrag
Sobald ein unentgeltlich zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragenes Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist (drei Jahre) veräußert oder entnommen wird, ist rückwirkend der Teilwert anzusetzen.
Der Bundesfinanzhof widerspricht der Rückwirkung
Die Entscheidung ging die steuerneutrale Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaf voran. Im Urteilsfall war der 100%-ige Kommanditist zum Zeitpunkt der Einbringung bis zur Veräußerung des Wirtschaftsguts alleinig am Ergebnis und am Vermögen der KG beteiligt (typische GmbH & Co. KG).
Keine Ergänzungsbilanz notwendig
Da es zu keiner interpersonellen Verlagerung von stillen Reserven kam, war die Sperrfristregelung von vornherein erst gar nicht anwendbar und eine Ergänzungsbilanz war ebenfalls nicht aufzustellen.
Rechtsprechung in einem weiteren Fall
In einem aktuelleren Urteil zu einem etwas anders gelagerten Fall einer typischen GmbH & Co. KG haben die Richter in gleicher Weise entschieden. Hier hat der 100%-ige Kommanditist ein Grundstück aus seinem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der KG übertragen. Unmittelbar nach der Übertragung veräußerte die Kommanditgesellschaft das Grundstück an einen Dritten.
Auch hier soll es bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen zu keiner rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven kommen.
Quelle: BFH-Urteile vom 26.06.2014 (Az. IV R 31/12) und vom 31.07.2013 (Az. I R 44/12)
Mindestbesteuerung
Der sog. überperiodische Verlustabzug ist seit der Einführung der sog. Mindestbesteuerung im Jahr 2004 begrenzt. Es sind seither lediglich 40% der positiven Einkünfte, die den Betrag von 1 Mio. Euro übersteigen, mit Verlustvorträgen verrechenbar.
Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass diese Mindestbesteuerung im Grundsatz nicht verfassungswidrig ist. Hierüber haben wir an dieser Stelle bereits berichtet.
Die richterlichen Grundsätze gelten, wenn dies nur zu einer zeitlichen Streckung und nicht zu einer sog. Definitivbelastung führt. In letzerem Fall hat der Bundesfinanzhof in einem neuerlichen Verfahren Zweifel geäußert und im Rahmen eines Normenkontrollersuchens das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist Einspruch einzulegen und ggf. Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Quelle: BFH-Beschluss vom 26.02.2014 (Az. I R 59/12)